REKLAMATIONSORDNUNG
Die Gesellschaft HAVE FUN s.r.o., mit Sitz in Družstevná 1/806, 900 23 Viničné, ID-Nr. (IČO): 44 372 159, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 54275/B (nachfolgend „Lieferant“), erlässt gemäß dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung späterer Vorschriften sowie im Einklang mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften und dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften diese Reklamationsordnung.
I. Reklamation
1. Eine Reklamation ist eine an den Lieferanten gerichtete Eingabe des Kunden (Abnehmers), mit der dieser die Haftung des Lieferanten für Mängel der gelieferten Ware oder der von ihm erbrachten Dienstleistung geltend macht, wobei dieser Zustand zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation fortbesteht und der Kunde vom Lieferanten zugleich Abhilfe verlangt. Zweck der Reklamation ist vor allem die Beseitigung der festgestellten Mängel.
2. Der Kunde hat insbesondere das Recht, Folgendes zu reklamieren:
- die Qualität des gelieferten Produkts und der Ware
- die Qualität der erbrachten Dienstleistung,
- die Abrechnung der erbrachten Dienstleistung und Ware,
(nachfolgend „Gegenstand der Reklamation“).
3. Durch die Reklamation einer Rechnung erlischt nicht die Pflicht des Kunden, die Rechnung innerhalb ihrer Fälligkeitsfrist zu bezahlen.
4. Enthält eine als Reklamation bezeichnete Eingabe keine Identifikationsdaten des Kunden oder keine Bezeichnung des Gegenstands der Reklamation, stellt eine solche Eingabe keine Reklamation im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes dar.
5. Gegenstand einer Reklamation ist nicht der schriftliche Antrag des Kunden auf Berichtigung formaler Angaben der Rechnung (z. B. einer falschen Postanschrift).
7. Teilt der Kunde dem Lieferanten während der Bearbeitung der Reklamation neue Tatsachen mit, die nicht den ursprünglichen Gegenstand der Reklamation betreffen, werden diese neu geltend gemachten Ansprüche als neue Reklamation behandelt.
II. Bedingungen und Art der Geltendmachung der Reklamation
1. Der Kunde kann die Reklamation geltend machen:
- schriftlich an die Zustelladresse des Lieferanten;
- persönlich an der Kontaktstelle des Lieferanten: Družstevná 1/806, 900 23 Viničné
2. Aus der eingereichten Reklamation muss insbesondere Folgendes hervorgehen:
- die Bezeichnung des Kunden, der die Reklamation einreicht (Vor- und Nachname oder Firmenname des Kunden bzw. der zur Vertretung des Kunden berechtigten Person, Kundennummer),
- der Gegenstand der Reklamation (genaue Angabe der reklamierten Tatsachen, Grund der Reklamation, weitere für die Bearbeitung der Reklamation entscheidende Tatsachen samt etwaiger Dokumentation und weiterer wesentlicher Tatsachen, die für die Beurteilung der Reklamation wichtig sind), Identifikationsdaten zum Gegenstand der Reklamation,,
- das Datum der Einreichung der Reklamation und die Unterschrift des Kunden
3. Die Eingabe, mit der der Kunde sein Recht auf Reklamation geltend macht, muss lesbar Folgendes enthalten
- Identifikationsdaten des Kunden, und zwar:
a) Vor- und Nachname bzw. Firmenname,
b) ständiger Wohnsitz bzw. Sitz bzw. Ort der Geschäftstätigkeit des Kunden einschließlich Postleitzahl,
c) ID-Nr. (IČO), sofern dem Kunden eine solche zugeteilt wurde,
d) gegebenenfalls Kundennummer bzw. Vertragsnummer, aus der sich die Beziehung zum Lieferanten ableitet.
e) Kontaktadresse,
- eine genaue Beschreibung mit Begründung der Reklamation samt etwaiger Dokumentation und weiterer wesentlicher Tatsachen, die für die Beurteilung der Reklamation wichtig sind,
- Identifikationsdaten zum Gegenstand der Reklamation,
- bei einer Reklamation der Höhe des in Rechnung gestellten Betrags die Identifikationsdaten der reklamierten Rechnung, auf die sich die Reklamation bezieht, samt Verwendungszweck (variables Symbol),
4. Enthält die Reklamation nicht die oben genannten Angaben zum Gegenstand der Reklamation und kann der Lieferant den Kunden identifizieren, ist er verpflichtet, ihn zur Ergänzung der Reklamation um die erforderlichen Angaben unter Setzung einer Frist aufzufordern, die nicht kürzer als 10 Tage ab Zugang der Aufforderung sein darf. Ergänzt der Kunde die Reklamation nicht, gilt diese als unberechtigt. Ergänzt der Kunde die Reklamation, verlängert sich die Frist für die Bearbeitung der Reklamation um den Zeitraum, bis der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Funktionsstörungen der Sache, die durch einen Herstellungsfehler verursacht wurden, oder auf den Fall der Erbringung einer mangelhaften Dienstleistung durch den Lieferanten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel der Sache, die nach deren Übernahme verursacht wurden durch:
- natürliche Abnutzung der Sache
- Nichteinhaltung der Nutzungsgrundsätze (unsachgemäße Bedienung und Wartung entgegen der Bedienungsanleitung)
- mechanische Beschädigung des Produkts, einschließlich zufälliger Beschädigung
- unsachgemäßen Eingriff durch den Kunden
- Naturgewalten
- Betrieb in ungeeigneter Umgebung und Beschädigung durch unsachgemäße Bedienung
6. Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf:
- Ware mit unvollständiger, beschädigter oder entfernter Seriennummer oder einem anderen Identifikationsmerkmal
- Produkte mit beschädigten Garantiesiegeln, Aufklebern bzw. anderen Schutzkennzeichen
- Verschleißteile, die vor Ablauf der für die Verbrauchsware geltenden Gewährleistung verbraucht wurden
- Störungen, die durch die Verwendung anderer als vom Hersteller oder Lieferanten empfohlener Komponenten verursacht wurden, sowie durch Reparaturen oder Modifikationen durch andere als vom Hersteller oder Lieferanten autorisierte Personen.
7. Der Kunde kann sich im Reklamationsverfahren aufgrund einer schriftlichen Vollmacht zur Vertretung des Kunden in der Reklamationsangelegenheit durch einen Dritten vertreten lassen.
8. Der Kunde muss die Reklamation ohne unnötige Verzögerung nach Feststellung des Fehlers bzw. Mangels geltend machen.
9. Der Lieferant ist verpflichtet, die Reklamation anzunehmen und dem Kunden eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation auszustellen. Als Datum der Geltendmachung der Reklamation gilt der Tag des Eingangs der Reklamation beim Lieferanten.
10. Der Lieferant ist verpflichtet, die Reklamation innerhalb von höchstens 30 Tagen ab dem Tag ihrer Geltendmachung zu bearbeiten. Diese Frist verlängert sich um 20 Tage, sofern die Mitwirkung Dritter erforderlich ist und sofern die reklamierte Ware oder das reklamierte Produkt vom Lieferanten in folgende Länder gesandt wird: USA, China, Taiwan und andere Überseeländer; über die erforderliche Mitwirkung Dritter informiert der Lieferant den Kunden schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Reklamation. Über die Notwendigkeit, die reklamierte Ware in die oben genannten Länder zu senden, informiert der Lieferant den Kunden bei der Bestätigung des Eingangs der Reklamation.
11. Der Lieferant führt ein Verzeichnis der geltend gemachten Reklamationen.
12. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden über die Erledigung der Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation bzw. innerhalb von 50 Tagen in Fällen, in denen die reklamierte Ware oder das reklamierte Produkt vom Lieferanten in die in Punkt 10 dieses Artikels genannten Länder gesandt wird oder für die Beurteilung der Reklamation des Kunden die Mitwirkung eines Dritten erforderlich ist, einen schriftlichen Nachweis auszustellen.
III. Übernahme der reklamierten Sache
1. Entsteht dem Kunden gemäß den Bestimmungen der Reklamationsordnung und den Bestimmungen der einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften die Pflicht, die reklamierte Sache vom Lieferanten zu übernehmen, oder fordert ihn der Lieferant im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Übernahme der reklamierten Sache auf, ist der Kunde verpflichtet, diese Sache ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach der Aufforderung zur Übernahme, beim Lieferanten an der Kontaktstelle oder an einem anderen mit dem Lieferanten vereinbarten Ort zu übernehmen.
2. Übernimmt der Kunde die reklamierte Sache gemäß der Bestimmung von Punkt 1 dieses Artikels nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem ihm die Pflicht zur Übernahme der reklamierten Sache entstanden ist, oder ab dem Tag des Zugangs der Aufforderung des Lieferanten zur Übernahme dieser Sache, ist der Lieferant berechtigt, eine Lagergebühr in Höhe von 5,- € pro Tag zu berechnen.
3. Übernimmt der Kunde die reklamierte Sache nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem ihm die Pflicht zur Übernahme der reklamierten Sache entstanden ist, oder ab dem Tag des Zugangs der Aufforderung des Lieferanten zur Übernahme dieser Sache, hat der Lieferant das Recht, die Sache zu verkaufen. Ist dem Lieferanten die Adresse des Kunden bekannt, ist er verpflichtet, ihn im Voraus über den beabsichtigten Verkauf zu informieren. Kommt es zum Verkauf der nicht abgeholten Sache, zahlt der Lieferant dem Kunden den Erlös aus dem Verkauf der Sache nach Abzug der Lagerkosten und sonstiger Forderungen gegenüber dem Kunden aus.
IV. Alternative Streitbeilegung
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Sehr geehrter Verbraucher, wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Rechte verletzt haben, oder wenn Sie mit der Art und Weise, wie wir Ihre Reklamation bearbeitet haben, nicht zufrieden sind, senden Sie uns Ihren Antrag auf Abhilfe bitte an unsere E-Mail-Adresse: luk@luk.sk
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Lehnen wir diesen Antrag ab oder beantworten wir ihn nicht innerhalb von 30 Tagen nach seiner Absendung an die genannte E-Mail-Adresse, oder sind Sie mit unserer Lösung nicht zufrieden, haben Sie auf Grundlage des novellierten Gesetzes Nr. 102/2014 und des Gesetzes Nr. 391/2015 über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten das Recht auf eine alternative (außergerichtliche) Streitbeilegung.
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Den Antrag können Sie auf die in § 12 des Gesetzes 391/2015 Slg. festgelegte Weise stellen. Zur Antragstellung können Sie ein Formular verwenden, dessen Muster auch auf der Website des zuständigen Ministeriums und jeder Stelle zur alternativen Streitbeilegung abrufbar ist.
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Die Liste der Stellen zur alternativen Streitbeilegung zum Stand vom 10.4.2016 finden Sie hier: http://www.mhsr.sk/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov/146987s. Der Verbraucher hat das Recht zu wählen, an welche der genannten Stellen zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten er sich wendet.
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Die Adresse für die Einreichung elektronischer Eingaben bei der Slowakischen Handelsinspektion lautet ars@soi.sk.
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Die Stelle zur alternativen Streitbeilegung kann den Antrag des Verbrauchers ablehnen, z. B.:
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wenn der bezifferbare Streitwert den Betrag von 20 Euro nicht übersteigt;
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wenn unter Berücksichtigung aller Umstände offensichtlich ist, dass die alternative Streitbeilegung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchgeführt werden könnte, u. Ä.
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Der Verbraucher kann eine Beschwerde auch über die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einreichen, die online abrufbar ist unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=SK. Eine Beschwerde kann hier ein in der EU lebender Verbraucher gegen einen Händler mit Sitz in der EU einreichen.
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Die mit der alternativen Streitbeilegung verbundenen Kosten trägt jede Streitpartei selbst, ohne Möglichkeit ihrer Erstattung.
V. Schlussbestimmungen
1. In Angelegenheiten, die in dieser Reklamationsordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, finden die Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften Anwendung.
2. Diese Reklamationsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
3. Mit Inkrafttreten dieser Reklamationsordnung verliert die bisherige Reklamationsordnung ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.
4. Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Reklamationsordnung zu ändern.
Inspektorat der SOI (Slowakische Handelsinspektion) für die Region Bratislava
Prievozská 32, P. O. BOX 5, 820 07 Bratislava 27
Abteilung Aufsichtsvollzug
Tel.: 02/58272 172, 02/58272 104
Fax: 02/58272 170
Diese Bedingungen gelten ab: 1.8. 2025